Beinahe jeder Haushalt in Österreich nutzt diesen Schutz. Wenn ein bewegliches Objekt ohne eigenes, grob fahrlässiges Verschulden kaputt oder in die Brüche geht, dann zahlt die Versicherung die Reparatur oder einen entsprechenden Ersatz. In vielen Fällen wird auch nicht lange nachgefragt bis die Leistung genehmigt wird. Es leistet wohl keine andere Versicherungspolice so viel Schadenersatz wie die Haushaltsversicherung. All das klingt einfach und prächtig. Doch einige Aspekte müssen beachtet werden, damit diese Schutzleistung nicht zu teuer kommt und in den gewünschten Fällen tatsächlich derart umfassend greift.
Die unterschiedlichen Policen für Haushaltsversicherungen
Schon wenn damit begonnen wird, die verschiedenen Tarife und Anbieter zu vergleichen, stellen Versicherungsnehmer die großen Unterschiede zwischen den Versicherungen fest. Verschiedene Policen bieten unterschiedlichen Leistungen für verschiedene Prämien an. Die Preisunterschiede können 100 Euro und mehr pro Jahr betragen. Mit einem ausführlichen Vergleich und hartnäckigem Verhandeln lässt sich viel Geld sparen. Doch auf welche Klauseln muss besonders geachtet werden?
- Welche Wohnfläche soll versichert werden?
Auf mehr Grundfläche befinden sich in der Regel mehr bewegliche Gegenstände, die von der Haushaltsversicherung abgedeckt werden. Deshalb bemisst sich die Höhe der Prämie zuerst einmal an der Fläche auf der Sie wohnen. - Welches Wohnobjekt wird versichert?
Der jährliche Preis der Versicherung hängt auch davon ab, ob eine Wohnung oder ein Haus versichert wird. Die Art des Gebäudes besitzt ebenfalls einen Einfluss auf die anfallenden Kosten. Auch diese Kriterien erscheinen logisch, wenn an das Alter der Rohrleitungen oder eventuelle Heizungsanlagen, die selbst oder von Hausgemeinschaft betrieben werden, gedacht wird. - Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Dieser Betrag kann auf zwei unterschiedliche Arten bestimmt werden. Entweder wird pauschal eine Summe gemäß dem bereits genannten Quadratmeterpreis angenommen oder es wird tatsächlich der Wert der Gegenstände in der Wohnung oder in dem Haus ermittelt. Die erste Vorgehensweise ist der Standard. Die zweite Methode wird angewendet, wenn sich besonders wertvolle Objekte in einem Haushalt befinden.
Hinweis: Gerade bei besonders wertvollem Hausrat, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, die unbedingt zu vermeiden ist. - Ist eine Zeitwertklausel inkludiert?
Normalerweise werden alle zerstörten Gegenstände auf Kosten der Haushaltsversicherung wiederbeschafft. Das bedeutet, der Neuwert kommt zum Tragen. In manchen Policen sorgt jedoch eine Zeitwertklausel dafür, dass sehr alte Gegenstände nicht neu beschafft werden, sondern nur ein Bruchteil des Neuwerts als Schadenersatz gezahlt wird. Dieser Fall tritt ein, wenn beispielsweise der Zeitwert 30 % des Neuwertes erreicht hat.
Tipp: Laut der österreichischen Arbeiterkammer kann pauschal von einer jährlichen Wertminderung von 10 % ausgegangen werden. In unserem Beispiel wäre also ein 7 Jahre altes Objekt von der Klausel betroffen. - In welchen Bereichen schützt die Haushaltsversicherung?
Diese Frage unterscheidet sich von Police zu Police. Selbstverständlich sollte die Hausratversicherung alle beweglichen Objekte innerhalb der eigenen Wohnräume abdecken. Doch wird auch der Keller und der Dachboden mit abgedeckt? Wird eigener Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt, wenn er beispielsweise zu einer Reparatur geliefert wird. Und die wichtigste Frage innerhalb einer Familie lautet, ob auch die Kinder von der Haushaltsversicherung mit abgedeckt werden?
Hinweis: Gerade bei der letzten Frage bezüglich der Kids dreht es sich stark um die inkludierte Privathaftpflichtversicherung. Da diese meist in der Haushaltsversicherung eingeschlossen ist, hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Überbegriff Haushalts- oder Hausratsversicherung durchgesetzt. Die wird einfach gerufen, wenn der Nachwuchs die Scheibe des Nachbarn zerstört hat. Achtung bei Kindern unter 7 Jahren darf die Aufsichtspflicht nicht nachweislich verletzt werden! - Welche Schadensfälle werden abgedeckt?
Die Haushaltsversicherung leistet, wenn durch folgende Vorfälle Schäden entstehen:
> Feuer und Brände
> Witterungsbedingungen (Sturm, Hagel, Schnee, Erdrutsche)
> Böse Absichten fremder Personen (Einbruch & Vandalismus)
> Rohrbruch bzw. Wasserschäden
> Schäden an verschiedenen Glasflächen
Hinweis: Es muss hier nochmals ausdrücklich angemerkt werden, dass alle Schadensfälle ohne eigene, grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Verhalten auftreten müssen, damit die Haushaltsversicherung greift. Es muss sich um einen Unfall handeln.
Da praktisch alle Haushaltsversicherungen genau diese Schadensfälle abdecken, könnte der Eindruck entstehen, dass ohnehin wenig Verhandlungsspielraum existiert, um die Prämien zu senken oder den Leistungsumfang gemäß den eigenen Wünschen zu erhöhen. Das stimmt jedoch nicht.
Welche Klauseln in der Police lassen sich verhandeln?
Den ersten wichtigen Punkt stellt die Versicherungssumme bzw. Deckungssumme dar. Reicht es wirklich aus, die Summe anhand der Quadratmeter zu bestimmen? In manchen Fällen ergibt sich durch diese Vorgehensweise nämlich die angesprochene Unterversicherung. Wenn die Versicherungssumme steigt, dann erhöht sich auch die jährliche Prämie. In anderen Fällen kann aber eine genau Auflistung der schützenswerten Objekte zu einer Minderung der Kosten führen.
Gerade wenn es um den Wert des Hausrats geht, dann stellt sich die Frage nach den Sicherheitsvorkehrungen. Liegt der Schmuck in einem feuerfesten Tresor? Sorgen Rauchmelder für eine Früherkennung der Brandgefahr? Wenn diese Punkte in den Verhandlungen angeführt werden, dann kann sich eine bedeutende Minderung der Jahresprämie ergeben.
Die inkludierte Privathaftpflicht stellt sehr oft einen wichtigen Punkt in den Verhandlungen dar. Muss der Versicherungsschutz auch im Ausland greifen. Sollen tatsächlich die Habseligkeiten der Kinder eingeschlossen werden, während sie sich außer Haus befinden? Bis zu welcher Deckungssumme soll dieser Haftpflicht-Schutz gelten? Sollte eine Sporthaftpflicht ebenfalls inkludiert sein? All diese Punkte und noch mehr müssen mit dem Berater ausführlich besprochen werden. Scheuen Sie sich nicht davor brennende Fragen vor dem Abschluss ausführlich zu klären.
Wie lang läuft der Vertrag?
In der Regel wird eine bestimmte Laufzeit der Versicherung vorgesehen, um dann auch wieder die Situation neu bewerten zu können. Sofern eine sehr lange oder unbefristete Vertragslaufzeit vereinbart wurde, sind bestimmte Kündigungsfristen per Gesetz für Verträge nach 1994 vorgesehen.
Wann kann eine Haushaltsversicherung gekündigt werden?
Alle Haushaltsversicherungen, die mit einer eher kurzen Frist abgeschlossen wurden, können drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Der entsprechende Termin muss unbedingt ins Auge gefasst werden. Bei sehr langen oder unbefristeten Verträgen besteht nach drei Jahren das erste Mal die Möglichkeit einer Kündigung. Dazu muss einen Monat vor dem Ablauf des Versicherungsjahres die schriftliche Kündigung übermittelt werden.
Im Fall eines Umzugs beseht ebenfalls die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dazu muss das Versicherungsunternehmen vier Wochen vor dem Auszug informiert werden. Schäden, die beim Umzug entstehen, werden in dieser Situation nicht mehr von der Versicherung getragen. Sollte nicht gekündigt werden, kann auch noch mit Versicherungsschutz übersiedelt werden und in gewissen Fällen gilt die Haushaltsversicherung auch im neuen Heim. Informieren Sie sich bezüglich den entsprechenden Möglichkeiten.
Wie sollte ein Schaden an die Versicherung gemeldet werden?
Die Schadensmeldung sollte möglichst schnell erfolgen. Wer zu lange wartet, kann den Anspruch auf Schadenersatz verlieren. In den meisten Fällen sind Fristen zwischen drei Tagen und einer Woche vorgesehen.
Der klügste erste Schritt, ist den persönlich bekannten Versicherungsvertreter zu kontaktieren und den Schaden mit Fotos oder vielleicht sogar Videos zu dokumentieren. Der Vertreter wird die schriftliche Schadensmeldung per E-Mail senden. Dieses Dokument wird ausgefüllt und eigentlich kümmert sich der Versicherer dann um alle weiteren Schritte.
Wenn etwas repariert werden muss, kontaktiert die Versicherungsgesellschaft die eigenen Partnerunternehmen, die sich für eine Terminvereinbarung melden. Muss ein Gegenstand ersetzt werden, überweist der Versicherer meist die entsprechende Summe auf Ihr Konto oder bei der Privathaftpflicht auf das Konto des Geschädigten. Bei schlimmeren Fällen, wie einem Brand oder Personenschäden in der Haftpflicht, müssen ohnehin genauere Besprechungen und Pläne folgen, damit alle Leistungen dieser wichtigen Versicherung in der Alpenrepublik greifen. Niemand sollte auf die vergleichsweise günstige Haushaltsversicherung verzichten.
Wie viel kostet die Hausratversicherung?
In der Regel sprechen wir bei einer Haushaltsversicherung von einer Deckungssumme, die zwischen einer Millionen und 10 Millionen Euro liegt. Dieser umfassende Versicherungsschutz kann schon für eine jährliche Prämie, die nur bei wenigen hundert Euro oder sogar darunter liegt, in Anspruch genommen werden. Wegen diesem ausgezeichneten Preis-/Leistungsverhältnis findet sich diese Versicherung in praktisch jedem Haushalt in Österreich.
Quellen: