Der Energieausweis ist ein Dokument, aus welchem man die energetische Bewertung eines Hauses herauslesen kann. In Österreich obliegt alles rund um die Energieausweise dem jeweiligen Landesgesetz. Des Weiteren gibt es ein separates, allgemeingültiges Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG), welches besagt, dass beim Verkauf oder und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten die Pflicht besteht, einen Energieausweis vorzulegen. Generell ist der Energieausweis in Österreich seit 2008 für Neubauten und seit dem Jahr 2009 für den Altbau verpflichtend eingeführt. Lediglich in Oberösterreich wird dies schon seit 1999 praktiziert. Generell gibt es vorgegebene Richtlinien von der EU und besondere Regelungen, welche von Land zu Land unterschiedlich getroffen sind.
Im Energieausweis sind einige wichtig Daten bezüglich des Energieverbrauchs Ihres Hauses aufgeführt. Zum Beispiel mit welchem Heizenergieverbrauch man rechnen kann oder der spezifische Heizwärmebedarf. In den neuen Ausweisen, welche seit 2012 ausgestellt werden, ist nun auch der „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) enthalten. Diese Zahl dient als Vergleichswert zu einem Referenzgebäude.
Wann benötigt man einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist immer dann notwendig, wenn ein Haus neu gebaut wird, aber auch bei größeren Sanierungen, Umbauten oder Zubau. Er zählt zu den Anforderungen bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Vorgelegt werden muss das Dokument immer dann, wenn ein Wohngebäude aber auch gewerbliche Flächen wie z.B. Büros oder Betriebsobjekte verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Mieter und Käufer haben ein Recht darauf, dass vor oder nach Vertragsabschluss ein gültiger Energieausweis vorgelegt wird. Der Ausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren, dann müssen neue Berechnungen angestellt werden, um die Zahlen zu aktualisieren.
Pflicht für Häuser und Wohnungen
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind nicht allgemeingültig geregelt. Früher war die Rede von 1 Euro pro Quadratmeter. Diese Faustregel ist mittlerweile jedoch veraltet und kann nicht mehr angewendet werden. Es ist eher vom Doppelten oder noch höheren Kosten auszugehen. In jedem Falle lohnt sich aber die Investition, da die Forderungen, welche entstehen, wenn Sie für Ihr Gebäude keinen gültigen Energieausweis vorlegen können, noch wesentlich höher sind. Mieter und Käufer können soweit gehen, den Energieausweis einzuklagen. Das Fehlen des Dokuments ist eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro geahndet.
Das müssen Sie wissen – Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor
- Zu den wichtigsten Begriffen im Energieausweis, welche man verstehen sollte, um die Kennzahlen zu interpretieren, zählt der spezifische Heizwärmebedarf. Dieser wird zum einen als Energiekennzahl angegeben, welche aussagt, wie viel Energie die Immobilie pro Quadratmeter benötigen würde, unter Annahme des Referenzklimas am Referenzstandort. Dieser Wert ist der gängigste Vergleichswert. Zum anderen wird der spezifische Heizwärmebedarf auch standortbezogen angegeben. Diese Zahl gibt den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes an. Je nachdem wie das Energiesparverhalten des Bewohners ausgeprägt ist, kann diese Zahl natürlich von der realen abweichen.
- Der Gesamtenergieeffizienzfaktor vergleicht die Immobilie mit einem Referenzgebäude aus dem Bestand an Gebäuden im Jahre 2007. Somit kann eingestuft werden, ob es sich bezüglich des Energieverbrauchs um ein besseres oder schlechteres Gebäude als das Referenzgebäude handelt.
- Der Warmwasserwärmebedarf gibt an, wie viel Energieaufwand notwendig ist, um genügend warmes Wasser für das Haus oder die Wohnung bereitzustellen. Auch miteinbezogen sind hier die Verluste der Heizungsanlage und der damit verbundene Bedarf an Energie.
- Hinter dem Begriff „Bruttogrundfläche“, über welchen Sie beim Durchlesen eines Energieausweises stoßen werden, verbirgt sich die gesamte Fläche der Immobilie inklusive der Fläche der Wände.
- Der Endenergiebedarf beschreibt die notwendige, von außen zuzuführende Energiemenge, die für eine Aufrechterhaltung der Raumwärme und Temperatur des Warmwassers erforderlich ist und die Verluste deckt. Alle relevanten Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ausstellern in Ihrem –Bundesland.
Energieausweis bringt keine volle Transparenz
Kritiker bemängeln, dass die Energieausweise nur mit spezifischem Fachwissen verstanden und vor allem richtig interpretiert werden können. Das ursprüngliche erwünschte Erreichen einer Transparenz für Immobilieninteressenten, Eigentümer und Mieter konnte nicht zur Gänze erfüllt werden. Selbst die zur Ausstellung befugten Stellen haben in den Ergebnissen ihrer Berechnungen, welche im Energieausweis dokumentiert werden, Abweichungen von bis zu maßgeblichen 26 % bei ein und demselben Gebäude festgestellt.