Beim Grundstückskauf und beim Hausbau fallen einige grundlegende Nebenkosten an, die mit eingeplant werden müssen, wenn die Finanzierung nicht gefährdet werden soll. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für die Hausanschlüsse, die Erschließung eines Grundstücks. Bei neu gewidmeten Grundstücken muss in der Regel mit hohen Aufschließungs- und Anschlusskosten gerechnet werden. Die Hausanschlüsse für Strom, eventuell Gas, Wasser, Kanal, Kabelanschluss, Telefon und Internet schlagen etwa mit 8.000 Euro zu Buche. Hinzu kommen noch die Kosten für die Versorgung der Baustelle mit Baustrom und Bauwasser.
Stromanschluss bei einem Neubau – Vertrag mit dem Stromlieferanten
Um einen Stromanschluss zu beantragen, ist bei einem Neubau der zuständige Netzbetreiber zu kontaktieren und darüber zu informieren, dass ein Netzzutritt benötigt wird. Der Netzbetreiber teilt dem Antragsteller mit, welche Unterlagen für die Anbindung des jeweiligen Standortes an das Stromnetz erforderlich sind. Ein konzessionierter Elektriker ist damit zu beauftragen, den Hausanschluss herzustellen, nach der Fertigstellung ist die Bestätigung hierüber an den Netzbetreiber zu übermitteln.
Nachdem ein Stromlieferant ausgewählt wurde, ist dies dem Netzbetreiber mitzuteilen, ebenso wie der gewünschte Starttermin der Stromlieferung. Netzbetreiber sind ebenfalls als Stromlieferanten tätig, die beiden Verträge müssen aber keinesfalls mit demselben Anbieter abgeschlossen werden. Nach der Installation der Anlage und dem Abschluss von Netznutzungsvertrag und Stromliefervertrag wird der neue Anschluss mit Strom beliefert.
Wasseranschluss – Gebühren für Wasserbezug und Wasserzähler
Bei Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, also auch bei Wohnhäusern, muss die Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. In einigen Bundesländern muss außerdem die Versorgung mit ausreichendem Löschwasser nachgewiesen werden. Über den lokalen Wasserversorger kann man herausfinden, ob und wo ein Wasseranschluss vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss bei der Gemeinde ein Hausanschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung beantragt werden. Beim zuständigen Wasserwerk kann man erfragen, ob ein besonderes Ansuchen gestellt werden muss. Das kann der Fall sein, wenn ein Grundstück erstmalig an die Wasserversorgung der Gemeinde angeschlossen wird. Die Höhe der Anschlussgebühr ist ebenso wie die Wasserbezugsgebühr und die Wasserzählergebühr in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.
Kanalanschluss für ein Haus
Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Kanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als 30 Meter entfernt ist, sind alle Abwässer in den Kanal einzuleiten. Je nach Rechtsgrundlage im jeweiligen Bundesland ist eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten, weiterhin können im Einzelfall Ergänzungsgebühren zu entrichten sein. In vielen Gemeinden ist ein Kanalplan, aus dem die geplante Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen ersichtlich ist, erforderlich und Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung. Auch Senkgruben und Kläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden.
Gas als mögliche Heizform
Wer einen Gasanschluss wünscht, kann beim örtlichen Versorgungsunternehmen in Erfahrung bringen, ob dies möglich ist. Mit einem Installateur ist die Dimensionierung des Hausanschlusses zu klären. Danach kann der Anschluss beantragt werden. Wer diesen herstellt, also etwa das Versorgungsunternehmen selbst oder eine Baufirma, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Besteht keine Möglichkeit für die Herstellung eines Gasanschlusses, kann die Versorgung auch durch eigene Gastanks sichergestellt werden. Die Aufstellung, die nur von konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden darf, ist zusammen mit der Baueinreichung genehmigen zu lassen.
Hat man einen Generalunternehmer mit der Errichtung seines Eigenheimes beauftragt, wird dieser sich um die Erlangung der erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen für die Hausanschlüsse kümmern. Die Beantragung der Anschlüsse für Telefon und Internet sind jedoch in der Regel Sache des Häuslbauers.
Informationen aus den Bundesländern:
Niederösterreich: https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Stromanschluss.aspx
Burgenland: https://www.netzburgenland.at/unternehmen/begriffslexikon/erdgas/hausanschluss-und-gasanlagen.html