Die Bezeichnung „Niedrigenergiehaus“ stammt noch aus einer Zeit, als Gebäude mit einem unter dem Durchschnitt liegendem Energiebedarf als besonders ökologisch und fortschrittlich galten. Heute sind Niedrigenergiehäuser bei Neubauten jedoch gemäß EAVG der Standard, auch wenn einige Bauunternehmer diese Bezeichnung werbewirksam verwenden, um ihre Häuser als etwas Besonderes darzustellen.
Der Begriff sagt nichts über die Bauweise eines Hauses aus, die Klassifizierung als Niedrigenergiehaus erfolgt vielmehr anhand des jährlichen Heizwärmebedarfs pro Quadratmeter. Dieser liegt beim Niedrigenergiehaus bei 40 bis 79 KWh/m²*a. Zum Vergleich: Beim so genannten Drei-Liter-Haus liegt der Wert zwischen 16 und 39 KWh/m²*a und beim Passivenergiehaus bei maximal 15 KWh/m²*a. Beim Nullenergiehaus fällt rechnerisch über das Jahr gesehen überhaupt kein Heizwärmebedarf an, häufig ergibt sich sogar ein Energieüberschuss.
EAVG – Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz
Das EAVG legt nicht fest, wie der angestrebte Standard zu erreichen ist. Neben einer hochwirksamen Wärmedämmung tragen auch Haustechnikanlagen mit hoher Effizienz zu einem geringen Heizwärmebedarf bei. Einige grundlegende Dinge sind beim Bau eines Niedrigenergiehauses dennoch zu beachten.
Kompakte Bauformen für Niedrigenergiehäuser
Grundsätzlich ist eine kompakte Bauform günstiger als eine verwinkelte Gebäudeform mit vielen Vor- und Rücksprüngen, da bei einer größeren Außenfläche auch mehr Wärme von innen nach außen entweichen kann. Eine gute Wärmedämmung ist eine wesentliche Maßnahme, um Energie einzusparen, darüber hinaus trägt auch die Wärmespeicherfähigkeit der Wände zu einem niedrigen Energieverbrauch bei. Bei bereits bestehenden Gebäuden kann man die äußere Form nur in begrenztem Maße noch beeinflussen, so dass hier zu anderen nachträglichen Maßnahmen gegriffen werden muss, um den Niedrigenergiehaus-Standard zu erreichen.
Hochwertige Wärmedämmung in allen Bereichen
Ebenso, wie die außenliegenden Bauteile gegen die Außenluft wärmegedämmt werden, sind auch Bauteile, die beheizte von unbeheizten Räumen trennen, mit einer Wärmedämmung zu versehen. Bei unbeheizten Kellern trifft dies auf die Kellerdecke zu, bei unbeheizten Dachböden auf die oberste Geschossdecke. Ist der Keller beheizt, werden bei Neubauten die Kellerwände und die Sohlplatte von außen gegen das Erdreich gedämmt. Da dies bei Altbauten nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist, bringt man in der Regel eine Wärmedämmung unter der Kellerdecke an, wobei auf ausreichende verbleibende Kopfhöhe zu achten ist.
Die Wärmedurchlässigkeit der Bauteile
Das EAVG gibt Werte für die Wärmedurchlässigkeit der umgebenden Bauteile vor, die nicht überschritten werden sollen. Der Kennwert für die wärmedämmtechnischen Eigenschaften von Bauteil ist der so genannte U-Wert (ehemals k-Wert). Je niedriger der U-Wert eines Bauteils, beispielsweise einer Außenwand ist, desto besser sind ihre Dämmeigenschaften. Sehr gute U-Werte für Außenwände lassen sich auch bei hochdämmenden Steinen nicht ohne eine zusätzliche Wärmedämmung erzielen, es sei denn, man nimmt Wanddicken von mehr als 60 Zentimetern in Kauf. Darum spielt die Wärmedämmung aller außenliegenden Bauteile beim Niedrigenergiehaus eine so wichtige Rolle.
U-Wert der Fensterflächen
Auch für Fensterflächen gibt das EAVG einen U-Wert vor, der nicht überschritten werden darf. Entscheidend ist aber nicht allein die Konstruktion der Fensterrahmen mit Wärmeschutzverglasung, darüber hinaus müssen auch die Fugen zu den angrenzenden Bauteilen luftdicht und regendicht ausgebildet sein. Bei der Anordnung der Fenster sind die Himmelsrichtungen zu beachten: Größere Fensterflächen sollen möglichst nach Süden ausgerichtet sein, um Sonnenenergie passiv nutzen zu können. Da bei Niedrigenergiehäusern so gut wie keine natürliche Lüftung mehr über Fugen und Undichtigkeiten erfolgt, sorgt in der Regel eine Be- und Entlüftungsanlage für den erforderlichen Luftaustausch, um das Entweichen von Feuchtigkeit zu gewährleisten.