Mit einem Bauspardarlehen erhalten Bausparer ein Darlehen zur Finanzierung von Wohnungseigentum zu recht günstigen Konditionen. Den Anspruch auf Auszahlung des Bauspardarlehens erwerben Bausparer durch das Ansparen einer bestimmten Summe, die je nach Tarif um die 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme beträgt. Nach dem vertraglich festgelegten Ansparzeitraum wird das Darlehen zugeteilt; dabei wird die Differenz zwischen der Vertragssumme und dem angesparten Betrag als Darlehen ausgezahlt. Der Zinssatz wird schon bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt, auch die Tilgungsraten sind von vorneherein vorgegeben.
Die Verwendung von Bausparlehen ist gesetzlich festgeschrieben
Ein Bauspardarlehen ist somit eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für die über mehrere Jahre erfolgenden Sparleistungen und kann nur im Zusammenhang mit der Besparung eines Bauvertrages beantragt werden. Zu welchem Zweck Bauspardarlehen verwendet werden dürfen, ist gesetzlich vorgeschrieben: gemäß Bausparkassengesetz sind nur wohnwirtschaftliche Zwecke darlehensfähig. Hierzu gehören der Kauf oder der Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, Anbau-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen, die Ablösung von Hypotheken, die Begleichung von Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum, der Erwerb von Wohnrechten in Altenwohnheimen sowie der Erwerb von Wohneigentum in EU-Mitgliedsstaaten.
Zusätzliche Kosten, die anfallen können
Neben den regulären Zins- und Tilgungsleistungen fallen bei der Gewährung eines Bauspardarlehens zusätzliche Kosten an. Hier sind unter anderem die Darlehensgebühr und Bereitstellungszinsen zu nennen. Eventuell kommen noch Kosten für die Besicherung des Bauspardarlehens, Gebühren für Gutachten über den Wert und den Zustand einer Immobilie sowie Kosten für eine erforderliche Zwischenfinanzierung hinzu. Zusätzlich fallen unter Umständen, d.h., wenn die Bank oder Bausparkasse ein Grundpfandrecht verlangt, Kosten für das Grundbuchamt und Notarkosten hinzu. In der Regel verlangen die Bausparkassen zudem den Abschluss einer Versicherung gegen bestimmte Risiken, also einer Gebäudeversicherung, welche ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Vorteile des Bauspardarlehens
Zu den wichtigsten Vorteilen eines Bauspardarlehens gehört ein fester Darlehenszinssatz, der unabhängig von der Marktlage schon bei Vertragsabschluss festgelegt wird, wodurch die Rückzahlung für Bausparer zuverlässig kalkulierbar ist. In Zeiten hoher Zinsen kann sich dieser Vorteil jedoch auch einmal in einen Nachteil umkehren, wenn die Zinsen nämlich im Rückzahlungszeitraum fallen und der Bausparer an die festgeschriebenen Zinsen gebunden ist. Allerdings sind bei einem Bauspardarlehen im Gegensatz zu anderen Darlehen normalerweise Sondertilgungen möglich, ohne dass hierdurch Nachteile durch zusätzliche Gebühren entstehen. Die Laufzeit von Bauspardarlehen ist verglichen mit Hypotheken-Kreditverträgen wesentlich kürzer, wodurch die Tilgungsraten vergleichsweise hoch ausfallen, der Zeitraum der Belastung dafür aber auch kürzer ist.
Die Zinsen von Bauspardarlehen liegen im Allgemeinen unter denen von anderen Baufinanzierungen, daneben können Bausparer staatliche Prämien und eventuell Zuschüsse durch den Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Bei geringen Darlehenssummen ist beim Abschluss eines Bausparvertrages keine grundpfandrechtliche Absicherung erforderlich. Aufgrund der großen Zahl von Bausparkassen empfiehlt es sich, Konditionen und Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter gründlich miteinander zu vergleichen.