Wenn der Traum vom Eigenheim zum Albtraum wird
Ein Leben lang hat man darauf gespart und selbst viel Zeit und Arbeit investiert. Der Rohbau steht bereits, und die Ehefrau sucht schon die passenden Gardinen für die Küchenfenster aus. Doch plötzlich passiert die Katastrophe: Eines der Arbeitsgeräte war defekt, Funken springen über und setzen den gesamten Rohbau in Brand. Der Bauherr hat mit seiner Familie von einem Moment auf den anderen keine zukünftige Bleibe mehr, er steht vor dem finanziellen Ruin. Der Traum vom Eigenheim ist auf bittere Weise geplatzt! Um sich vor einem solchen Szenario zu schützen, empfiehlt es sich, eine Rohbauversicherung abzuschließen, die wenigstens die Kosten für ein solch schreckliches Ärgernis übernimmt.
Das versteht man unter einer Rohbauversicherung
Eine Rohbauversicherung ist sozusagen eine Vorleistung für eine anschließende, ohnehin notwendige Eigenheimversicherung. Sie wird noch vor Baubeginn abgeschlossen und läuft im Normalfall ab 6 Monate bis zu zwei Jahre, je nach Anbieter. Eine Rohbauversicherung ist prämienfrei, sofern sie anschließend in eine Eigenheimversicherung übergeht. Sie kann aber auch als Feuerrohbauversicherung separat abgeschlossen werden.
Die Versicherungsdauer der Rohbauversicherung geht bis zur Fertigstellung des Hauses, dann tritt – nach der Informierung des Versicherungsgebers durch den Bauherrn – die Eigenheimversicherung in Kraft.
Durch eine Rohbauversicherung können verschiedene Risiken versichert werden. Grundlegende Bestandteile der Versicherung sollten sein:
- eine Feuerversicherung
- eine Sturmschadenversicherung
- eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
- eine Leitungswasserschadenversicherung
- und eine Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Leitungswasserversicherung tritt allerdings erst in Kraft, wenn alle Wasserleitungen und Heizungen fertiggestellt sind. Die Sturmschadenversicherung greift erst, wenn das Gebäude vollständig geschlossen ist.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Betrag, der aufzuwenden wäre, um das Gebäude wieder aufzubauen.
Auch die Konsumentenschützer vom VKI, dem Verein für Konsumenteninformationen rät zu einer Rohbauversicherung: https://helpv1.orf.at/?story=7239
Die Bauherren-Haftpflicht als wichtigster Bestandteil einer Rohbauversicherung
Als Bauherr übernimmt man beim Bau des eigenen Hauses eine verantwortungsvolle, unverzichtbare Funktion. Der Bauherr ist für die Kontrolle des reibungslosen und zügigen Ablaufs der Baufortschritte verantwortlich und hat die verschiedenen Arbeiten zu koordinieren. Da es sich um das eigene Projekt bzw. das eigene Heim handelt, kommt üblicherweise jeder Bauherr dieser Pflicht fleißig nach.
Als Bauherr übernimmt man aber auch so genannte Verkehrssicherheitspflichten, die auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen, da sonst persönliche Katastrophen und der finanzielle Ruin drohen können. Der Bauherr ist für die Sicherung der Baustelle verantwortlich, d.h. er muss dafür sorgen, dass keine Personen oder Sachen aufgrund schlechter oder gar nicht vorhandener Absicherung zu Schaden kommen können.
Dies beinhaltet z.B. eine gute Beschilderung, ausreichende Beleuchtung, das sichere Abgrenzen und Markieren von Baugruben (vgl. hier)etc. Der Bauherr muss nicht nur während der offiziellen Arbeitszeiten ein sicheres Betreten der Baustelle gewährleisten können, sondern er haftet auch bei unbefugtem Betreten, etwa wenn Kinder heimlich auf der Baustelle spielen wollen und sich dabei aufgrund von Sicherheitsmängeln verletzen.
Ein Bauherr kann die Verkehrssicherheitspflichten an den Bauleiter bzw. das Bauunternehmen delegieren, muss aber dennoch ständig die Einhaltung dieser Pflichten kontrollieren.
Als Bauherr sollte man unbedingt darauf achten, dass die Bauherrenhaftpflicht in der Rohbauversicherung enthalten ist. Oft ist sie ohnehin dabei, manchmal erfordert sie eine erhöhte, im Verhältnis aber relativ geringe Prämie. Jedenfalls steht diese aber in keinem Fall zu den Kosten, die auf einen im Schadensfall zukommen und den Traum vom Eigenheim zunichtemachen.
Schützen Sie sich vor weiteren möglichen Gefahren und Schäden!
Wenn ein Rohbau beschädigt wird, kommt die Rohbauversicherung für die entstandenen Schäden und Kosten auf. Da die grundlegenden Bestandteile einer solchen Versicherung aber längst nicht alle möglichen Szenarien und Unglücksfälle abdecken, kann der Bauherr in Absprache mit dem Versicherer die Versicherung um einige Punkte erweitern.
Bei den möglichen Gefahren kann eine Rohbauversicherung auch
- Feuerschäden
- Blitzschlag
- Explosionen
sowie die gesamte Baustelle, inklusive der vorhandenen Baumaterialien abdecken.
Daneben kann eine Rohbauversicherung für folgende elementare Schäden aufkommen:
- Rückstau von Leitungswasser
- Drucklast von Schnee bei starkem Schneefall
- Überschwemmungen in Folge von starkem Regen
- Erdrutsche
- Lawinen, wobei hier auch Dachlawinen eingenommen sind
- Erdbeben
Die Abdeckung einiger dieser zusätzlich möglichen Schäden und Gefahren wird von manchen Versicherungen kostenlos in den Vertrag mit eingenommen, sofern es sich bei der Rohbauversicherung lediglich um den Vorläufer einer anschließenden Eigenheimversicherung handelt. Welche Schäden und Gefahren dies sein können, muss individuell zwischen dem Bauherrn und der Versicherungsanstalt geregelt werden.
Schadensminderung und Aufklärungspflicht
Natürlich ist jeder Bauherr darum bemüht, dass sein Bauvorhaben so reibungslos und schnell wie möglich zu Ende gebracht wird. Es ist also ganz natürlich, dass er im Schadensfall versuchen wird, die negativen Folgen so gering wie möglich zu halten und dadurch einen zügigen Baufortschritt zu ermöglichen.
Mit dem Abschluss einer Rohbauversicherung verpflichtet sich der Bauherr sogar dazu, alles in seinem Ermessen Liegende zu tun, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Tut er dies nicht, kann ihn die Versicherung dafür zur Rechenschaft ziehen.
Für folgende Schäden gelten folgende Regeln:
- Im Brandfall muss der Bauherr sofort die Feuerwehr verständigen und – sofern seine eigene Gesundheit dadurch nicht gefährdet wird – versuchen, den Brand zu löschen.
- Bei Sturmschäden ist der Bauherr für die provisorische Abdeckung und Verankerung der Baustelle verantwortlich, um vor möglichen zusätzlichen Schäden – etwa durch das Eindringen von Wasser – zu schützen.
- Bei Leitungswasserschäden muss der Haupthahn schnellstmöglich geschlossen werden. Zugefrorene Rohre und Heizkörper dürfen nur von einem Fachmann aufgetaut werden.
Online Schadensmeldung
Sollte ein Schadensfall eingetreten sein, ist der Bauherr dazu verpflichtet, den Versicherer bei der Untersuchung von Ursache und Höhe des Schadens bestmöglich zu unterstützen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, bieten die Versicherer auch eine Schadensmeldung über das Internet an. Diese sollte schnellstmöglich erfolgen und so detailliert wie möglich sein. Im Idealfall enthält sie auch gleich Fotos, die den Schaden anschaulich dokumentieren.
Die Eigenheimversicherung
Wie bereits erwähnt ist die Rohbauversicherung der fakultative, aber ohnehin meist kostenfreie Vorläufer zur Eigenheimversicherung. Diese ist hingegen ein unbedingtes Muss für jeden Hausbesitzer, um die finanzielle Existenz abzusichern. Eine Eigenheimversicherung schützt vor unverschuldeten und unvorhergesehenen Schäden an der Gebäudesubstanz. Sie umfasst u.a. den Schutz vor:
- Unwettern (Sturm, Hagel Schneedruck etc.),
- Naturkatastrophen,
- Feuer, Brand, Blitzschlag oder Explosion,
- Leitungswasserschäden,
- Umweltschäden (z.B. durch auslaufendes Heizöl),
- Einbruch oder Diebstahl,
- Vandalismus
Die Eigenheimversicherung wird üblicherweise durch eine Haushaltsversicherung ergänzt. Diese deckt alle Schäden am Wohnungsinhalt (Möbel, Fenster, Teppiche etc.), die durch dieselben Ereignisse verursacht werden.
Bei Mietshäusern ist es hingegen üblich, dass der Hausbesitzer die Eigenheimversicherung abschließt, die Mieter aber selbst für die Versicherung ihres Haushalts verantwortlich sind.
Die beiden Versicherungstypen sind einfach zu trennen: Würde man das Haus auf den Kopf stellen, wird das, was herausfällt, von der Haushaltsversicherung, und das, was drin bleibt, von der Eigenheimversicherung gedeckt.
Die Haftpflichtversicherung
Eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung umfasst auch verschiedene Haftpflichtversicherungen wie etwa die Privathaftpflicht, bei der neben der versicherten Person auch deren Ehepartner bzw. Lebensgefährte sowie deren Kinder automatisch mitversichert sind. Weitere Personen, die in demselben Haushalt wohnen, müssen extra mitversichert werden. Außerdem schützt die Haftpflichtversicherung auch gegen Ansprüche Dritter.
Weitere zu versichernde Anlagen und Einrichtungen
Eine Eigenheimversicherung kann auch eine Reihe von weiteren Versicherungsdeckungen umfassen, die individuell in den Vertrag aufgenommen werden können, wie etwa:
- Gartenmöbel und Geräte
- Garage
- Gartenhaus
- Schwimmbad
- Erdwärmeanlage
- Fußbodenheizung
- Gartenzaun
- Antennenanlagen
- Sonnenkollektoren
- Markisen
- Hotelkosten bei Schadensfall
Auch Gegenstände abseits vom Wohnhort können versichert werden, wie etwa:
- Kraftfahrzeuge
- Fahrräder
- Kinderwagen
- Gegenstände bei Übersiedlung
- Büroeinrichtungen
- Hausrat von studierenden Kindern
Rohbauversicherung – Beratung und Vergleich
In Österreich werden zahlreiche verschiedene Rohbau- bzw. Eigenheimversicherungen angeboten. Ob Allianz, Donau, Generali, Wüstenrot oder Helvetia, es lohnt sich in jedem Fall, sich vor Abschluss einer Versicherung intensiv damit zu beschäftigen und Angebote verschiedener Anbieter einzuholen und zu vergleichen. Allein ein einziger Anbieter von Versicherungen hat oft 2 bis 3 verschiedene Bündelvarianten zur Auswahl, deren Versicherungsumfang stark variieren kann. Aus diesem Grund sollte man sich unbedingt persönlich beraten lassen und sich den eigenen Anforderungen entsprechend ein individuelles Bündel zusammenstellen lassen.
Im Internet bieten auch einige Plattformen einen direkten Vergleich verschiedener Versicherungsmodelle an, die dabei helfen, für jeden Eigenheimbesitzer das für ihn ideale Versicherungspaket zu finden.
Darauf ist generell zu achten:
- Der Versicherungsbedarf: Jedem Menschen steht ein Heim zu, in dem er sich individuell entfalten kann. Um dem gerecht zu werden, sollte bei einer Eigenheimversicherung unbedingt darauf geachtet werden, dass der gewünschte Versicherungsbedarf (z.B.: Garage, Schwimmbad, Garten, Einrichtung etc.) abgedeckt ist.
- Der Vertrag sollte einen generellen Neuwertersatz vorsehen, d.h. im Schadensfall wird nicht nur der Zeitwert ersetzt.
- Elementarschäden wie z.B. Schäden durch Unwetter sind meist nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag versichert. Es ist ratsam, diesen Betrag durch Zahlung eines Aufpreises zu erhöhen.
- Wenn man im Schadensfall einen Selbstbehalt in Kauf nimmt, der z.B. bereits ab 100 Euro gelten kann, kann die Prämie gemindert werden.
- Mögliche Schäden müssen nicht doppelt versichert werden, deshalb sollte man sich genauestens darüber informieren, welche Schäden bereits durch die Eigenheim- und welche durch die Hausratsversicherung abgedeckt sind.
- Eine Eigenheimversicherung sollte einer Wertanpassung (Indexierung) unterliegen.
- Bei langen Laufzeiten (z.B. 10 Jahre) bieten manche Versicherer Rabatte an (meist 20% der Jahresprämie), die im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung aber zurückgezahlt werden müssen.
All dies macht deutlich, dass man sich bei der Wahl der geeigneten Versicherung unbedingt genügend Zeit nehmen sollte. Jedes noch so kleine Detail muss intensiv geprüft werden, um im Schadensfall vor bösen Überraschungen zu schützen. Oft ist es auch sehr hilfreich, andere Bauherren mit praktischer Erfahrung um Rat zu fragen.