Die österreichische Bundesregierung setzt auch 2025 ihre Förderprogramme zur Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme wie die Pelletheizung fort. Besonders im Fokus steht dabei die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte im Rahmen des Programms „Sauber Heizen für Alle“.
Bundesweite Förderungen für Pelletheizungen in Österreich
Die österreichische Bundesregierung setzt mit der Initiative „Sauber Heizen für Alle“ ein starkes Zeichen für den Klimaschutz. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, ihr fossiles Heizungssystem kostenlos oder stark vergünstigt gegen eine nachhaltige Alternative wie eine Pelletheizung auszutauschen. Ziel der Förderung ist es, energieeffiziente und umweltfreundliche Heizsysteme leistbar zu machen und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß in Österreich erheblich zu senken.

Besonders im Fokus stehen Haushalte, die mit Öl, Gas oder Kohle heizen, da diese Energieträger nicht nur hohe Emissionen verursachen, sondern auch von steigenden Energiepreisen betroffen sind. Der Staat unterstützt Sie dabei, auf erneuerbare Energien wie Fernwärme, Holz oder Wärmepumpen umzusteigen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind und dieses als Hauptwohnsitz nutzen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz bereits vor dem 31.12.2023 begründet wurde.
Um sicherzustellen, dass die Förderung wirklich jenen zugutekommt, die finanzielle Unterstützung benötigen, sind Einkommensgrenzen festgelegt. Berechtigt sind Haushalte, deren Einkommen zu den untersten 30 % der österreichischen Bevölkerung gehört. Konkret bedeutet das für einen Einpersonenhaushalt ein maximales Nettoeinkommen von 1.904 Euro pro Monat. Für größere Haushalte gelten gestaffelte Werte, wobei zusätzliche Erwachsene und Kinder mit bestimmten Faktoren berücksichtigt werden. Alternativ gelten auch GIS-Befreiung oder Sozialhilfe als Nachweis für die Förderwürdigkeit.
Welche Heizsysteme werden gefördert?
Gefördert wird ausschließlich der komplette Austausch eines bestehenden fossilen Heizsystems. Das bedeutet, dass die alte Anlage stillgelegt und ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Gefördert werden drei klimafreundliche Heizlösungen:
- Nah- oder Fernwärmeanschluss: Wenn eine Fernwärmeanbindung möglich ist, ist dies die bevorzugte Lösung. Die Förderung gilt nur für klimafreundliche Fernwärmesysteme, bei denen mindestens 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Alternativ sind auch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen förderfähig.
- Holzzentralheizungen: Wer nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, hat die Möglichkeit, auf eine Pelletheizung, Hackgutheizung oder Scheitholzheizung umzusteigen. Voraussetzung ist ein hoher Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % und die Einhaltung der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37.
- Wärmepumpen: Besonders energieeffizient sind Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpen. Förderbar sind nur Modelle mit geringem Treibhauspotenzial (GWP < 1.500) und einer maximalen Vorlauftemperatur von 55°C.
Die Wahl des richtigen Systems hängt von lokalen Gegebenheiten und der Wirtschaftlichkeit der Alternativen ab. Besteht eine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit für einen Fernwärmeanschluss, kann eine andere Lösung nicht gefördert werden.
Förderhöhe und förderfähige Kosten
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der gewählten Heiztechnologie und deckt die umweltrelevanten Investitionskosten ab. Die maximalen Fördersummen sind wie folgt festgelegt:
- Fernwärmeanschluss: bis zu 28.469 €
- Pelletheizung- oder Hackgutkessel: bis zu 36.180 €
- Scheitholzkessel: bis zu 30.055 €
- Luft/Wasser-Wärmepumpe: bis zu 25.586 €
- Sole-/Wasser-Wärmepumpe: bis zu 37.550 €
Die Fördermittel können die gesamten Kosten für den Austausch der Heizung decken, wenn die Kosten innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. Wird ein Kombikessel eingebaut, gilt die höhere der beiden möglichen Kostenobergrenzen.
Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Anschaffungskosten für das neue Heizungssystem, sondern auch:
- Planung und Beratung
- Installation und Inbetriebnahme durch Fachkräfte
- Demontage und fachgerechte Entsorgung der alten Heizung
- Notwendige bauliche Anpassungen (z. B. Heizraum oder Brennstofflager)
Nicht förderfähig sind hingegen Kosten für die Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes sowie Brauchwasserwärmepumpen oder Einzelöfen ohne Wärmeverteilung.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Förderung kann in drei einfachen Schritten beantragt werden:
1. Registrierung
Der erste Schritt ist die Online-Registrierung: https://www.meinefoerderung.at/webforms/sauheiz Diese ist ab dem 2. Januar 2025 möglich und läuft bis zum 31. Dezember 2025, solange Budgetmittel vorhanden sind. Nach der Registrierung werden die Einkommensnachweise geprüft und die Unterlagen an die zuständige Landesförderstelle weitergeleitet.
2. Energieberatung
Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erfolgt eine verpflichtende Energieberatung. Diese hilft Ihnen bei der Wahl des optimalen Heizungssystems und der Einholung von Angeboten. Zudem wird geprüft, ob ein Nah- oder Fernwärmeanschluss möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
3. Antragstellung und Umsetzung
Nach der Beratung erfolgt die endgültige Antragstellung über das Online-Portal. Erforderlich sind unter anderem Angebote von Fachbetrieben, ein aktueller Grundbuchauszug und eine Privathaushaltsbestätigung. Nach Genehmigung des Antrags haben Sie 12 Monate Zeit, die neue Heizung zu installieren.
Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?
Sobald das neue Heizsystem fertig installiert ist, müssen die Endabrechnungsunterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:
- Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs
- Alle Rechnungen für den Heizungstausch
- Das vollständig ausgefüllte Endabrechnungsformular
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Bundesförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Die zusätzlichen Förderungen von Bundesländern werden von den jeweiligen Landesstellen ausgezahlt.
Förderungen für Pelletheizungen in den Bundesländern
Landesförderung Kärnten
Beim Austausch eines fossilen Heizsystems durch eine moderne Pelletsheizung wird eine Förderung in Form eines Einmalzuschusses gewährt. Diese beträgt 35 % der Investitionskosten, jedoch maximal 6.000 € pro Wohneinheit.
Ablauf: Der Förderantrag kann nach der Inbetriebnahme über folgenden Link gestellt werden: Antrag stellen
Hinweis: Eine Antragstellung ist auch möglich, ohne die Bundesförderung in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen:
- Das Objekt muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Thermische Solaranlagen
Wird gleichzeitig eine thermische Solaranlage mit mindestens 6 m² Bruttokollektorfläche installiert, kann ein zusätzlicher Solarbonus von 1.500 € beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter: www.solarwaerme.at
Landesförderung Salzburg
Beim Umstieg auf eine Pelletsheizung wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss von 5.000 € gewährt. Die Förderung ist auf 40 % der förderungsfähigen Brutto-Investitionskosten begrenzt.
Ablauf: Die Antragstellung erfolgt nach der Inbetriebnahme ausschließlich online unter: Fördermanager Salzburg
Thermische Solaranlagen
Auch thermische Solaranlagen sind förderfähig. Weitere Details zur Förderung finden Sie unter: Energie Salzburg
Landesförderung Tirol
Die Förderung besteht aus einem Einmalzuschuss von 6.500 € (25 % der förderbaren Kosten) oder alternativ einem Annuitätenzuschuss von 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredits. Zusätzlich gibt es einen Bonus für klimafreundliches Heizen in Höhe von 3.000 €.
Ablauf: Antragstellung nach der Inbetriebnahme mittels Antragsformulars.
Voraussetzungen:
- Die Baubewilligung des Objekts muss mindestens 10 Jahre alt sein.
Thermische Solaranlagen
Auch thermische Solaranlagen werden gefördert. Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des Kollektors und dem Speicherinhalt ab. Weitere Details sind hier verfügbar.
Landesförderung Oberösterreich
Der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Pelletsheizung wird mit bis zu 50 % der Investitionskosten gefördert. Der Basiszuschuss beträgt 2.900 €, für stromerzeugende Pelletsheizungen gibt es zusätzlich 5.000 € Zuschlag.
Ablauf: Antragstellung nach Durchführung der Maßnahmen über den Online-Antrag.
Voraussetzungen:
- Verwendung energieeffizienter Umwälzpumpen mit einem EEI von ≤ 0,23.
Thermische Solaranlagen
Förderung ab einer Bruttokollektorfläche von 4 m² mit unterschiedlichen Förderpauschalen. Detaillierte Informationen: Land Oberösterreich
Landesförderung Wien
Im Rahmen der Wohnungsverbesserung vergibt die Stadt Wien Förderungen für alternative Energiesysteme zur Heizung und Warmwasserbereitung. Die Förderung beträgt 35 % der förderbaren Kosten, maximal 8.000 €.
Ablauf:
- Förderantrag sollte vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
- Nach Abschluss ist die Endabrechnung bei der Förderstelle einzureichen.
Voraussetzungen:
- Das geförderte Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Landesförderung Burgenland
Sonderförderaktion 2025: Beim Tausch einer fossilen Heizung werden 30 % der Investitionskosten, jedoch maximal 3.500 €, gefördert.
Ablauf:
- Antragstellung nach der Inbetriebnahme per Mail an: post.a9-energie@bgld.gv.at
- Alternativ per Post an: Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Landesförderung Vorarlberg
Die Basisförderung beträgt 2.000 €. Für den Austausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Elektro-Direktheizung) wird ein zusätzlicher Bonus von 2.000 € gewährt. Die Förderung ist auf 25 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Ablauf:
- Antragstellung spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme.
Voraussetzungen:
- Das Gebäude muss ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Thermische Solaranlagen
Thermische Solaranlagen werden im Rahmen der Energieförderung des Landes Vorarlberg gefördert. Weitere Informationen sind hier zusammengefasst.
Landesförderung Steiermark
Pelletheizungen
Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung auf eine automatisch beschickte Pelletheizung mit 30 % der Investitionskosten, jedoch maximal 2.500 €.
Ablauf:
- Schritt 1: Antragstellung vor Lieferung der Anlage (Online-Antrag erforderlich).
- Schritt 2: Fertigstellungsmeldung nach Errichtung der Anlage.
Voraussetzungen:
- Ein max. 10 Jahre alter Energieausweis oder eine Energieberatung muss vorliegen.
Thermische Solaranlagen
Die Förderung beträgt 300 € pro m² Bruttokollektorfläche, wobei mindestens 4 m² erforderlich sind. Maximal 20 m² sind förderfähig (Ein- und Zweifamilienhäuser).