Es ist absehbar, dass die Vorräte an fossilen Energiequellen in einigen Jahrzehnten zur Neige gehen werden. Erdwärme, die zu den regenerativen Energien gehört, wird dagegen ebenso wie das Licht der Sonne noch einige Millionen Jahre zur Verfügung stehen. Für Bauherren die eine kostengünstige und zukunftssichere Alternative zu herkömmlichen Öl- und Gasheizungen suchen und unabhängig von der Preisentwicklung bei fossilen Brennstoffen sein möchten, bietet sich die Nutzung von Erdwärme an.
Während die Preise für Erdöl und Gas unablässig steigen und die Ressourcen allmählich knapp werden, ist Erdwärme kostenlos und in praktisch unbegrenzter Menge verfügbar. Es fallen nur einmal Investitionskosten an, die Heizkosten bleiben auch künftig kalkulierbar und bezahlbar. Zudem handelt es sich bei der Nutzung von Erdwärme um eine sehr umweltfreundliche Art des Heizens: Es werden große Mengen an CO2 eingespart.
Heizen mit Erdwärme – Tiefenbohrung als Alternnative zu Flächenkollektoren
Um Erdwärme nutzen zu können, wird dem Erdboden mittels einer Tiefenbohrung Wärme entzogen und über eine Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser nutzbar gemacht. Zu diesem Zweck werden Löcher mit einer Tiefe von bis zu 300 Metern gebohrt, in welche Erdsonden eingelassen werden. Diese Erdsonden bestehen aus so genannten U-Rohren aus Kunststoff, die ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, auch Sole genannt, in die Tiefenbohrung leiten, um die Erdwärme zu fördern. Die verbleibenden Hohlräume werden mit Bentonit ausgefüllt.
Je nach Gesteinsschicht beträgt die Länge der Erdsonden in Österreich zwischen 50 und 180 Metern, in der Mehrzahl der Fälle erfolgen Bohrungen bis zu einer Tiefe von maximal 120 Metern. An einer Tiefe von zehn Metern beträgt die der Erdsonde zur Verfügung stehende Temperatur etwa zehn Grad Celsius. Alle 30 Meter nimmt die Temperatur der Erdwärme um etwa ein Grad Celsius zu, daher ist die Effizienz der Erdwärmepumpe mit Erdsonden höher als mit Erdkollektoren, die in einer Tiefe von eineinhalb Metern verlegt werden.
Tiefenbohrungen auch auf kleinen Grundstücken möglich
Darüber hinaus weisen Tiefbohrungen zur Erdwärmenutzung weitere Vorteile auf: Sie können auch auf kleineren Grundstücken problemlos vorgenommen werden und beeinflussen dabei die Gestaltung des Gartens in keiner Weise. Bei dieser Art der Wärmegewinnung besteht keine Abhängigkeit von der Lieferung fossiler Brennstoffe, also Öl, Gas, Kohle oder Holz. Daher sind auch keine Lagerflächen oder Lagerräume erforderlich. Die aus der Erdwärme gewonnene Energie kann auch genutzt werden, um das Eigenheim zu kühlen und zu lüften.
Rechner: Tiefe der Bohrung bei einer bestimmten Wohnfläche
Wie tief im Einzelfall zu bohren ist, hängt von der Größe der zu beheizenden Fläche, der Bodenbeschaffenheit und der Leistung der verwendeten Wärmepumpe ab. Als grober Richtwert gilt, dass pro kWh der Wärmepumpe etwa 20 Meter tief gebohrt werden muss. Nimmt man ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von rund 120 m² und eine Wärmepumpe mit einer Leistung von 15 kWh als Beispiel, müsste insgesamt etwa 300 Meter tief gebohrt werden. Man würde in diesem Fall drei Bohrungen von 100 Meter Tiefe vornehmen. Der Durchmesser der Bohrungen beträgt zwischen 140 und 160 Millimetern, der Abstand der Bohrungen untereinander sollte mindestens sechs bis acht Meter betragen. Ebenso ist von den Grenzen des Grundstücks in der Regel ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten.
Auch Warmwasseraufbereitung über die Erdwärme
Werden die Sonden fachgerecht ausgelegt, kann der gesamte Heizwärmebedarf und die Warmwasserbereitung durch Erdwärme abgedeckt werden. Anträge zur Genehmigung von Erdwärmeanlagen mit Tiefenbohrungen sind an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder an das Magistrat zu stellen. Bei der Einreichung des Projekts muss ein hydrogeologisches Gutachten vorliegen, weshalb man frühzeitig ein geeignetes Ingenieurbüro oder eine Bohrfirma mit der Durchführung zu beauftragen Für die Erteilung der Genehmigung muss mit einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten gerechnet werden. Wenn die Stellungnahme der Behörde nach drei Monaten noch nicht vorliegt, gilt die Anlage automatisch als bewilligt.